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Allgemeine Vertragsbedingungen

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  1. Allgemeines
    Die Aufgabe der Musikschule besteht darin, musische Elementarerziehung für Jedermann zu betreiben, Nachwuchs für das Musizieren heranzubilden, Begabungen frühzeitig zu erkennen und zu fördern sowie begabte Schüler auf ein Studium musikbezogener Berufe vorzubereiten oder erfahrenen Musikern Spezialkenntnisse zu vermitteln.
    Ziel der musischen und pädagogischen Arbeit ist es, für Interessenten aller Altersgruppen neben der instrumentalen, vokalen, oder künstlerischen Ausbildung ein umfassendes Verständnis für Musik, Tanz und Kunst zu wecken.

  2. Geltungsbereich
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Minimusikschule Pankow und dem Schüler/Teilnehmer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter.
    Während der allgemeinen Geschäftszeiten der Musikschule liegen die AGB zur Einsichtnahme aus.

  3. Rechtsverhältnis
    Die Rechtsbeziehungen zwischen der Musikschule und dem Schüler sind privatrechtlicher Natur.
    Jede Änderung oder Ergänzung oder Kündigung des Unterrichtsvertrages muss schriftlich erfolgen.
    Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.

  4. Schuljahr/Ferien- und Feiertage
    Das Schuljahr der Minimusikschule beginnt am 01. September und endet am 30. Juni des darauffolgenden Jahres. 
    Es gelten zusätzlich die vom Land Berlin festgelegten Ferientermine und die gesetzlichen Feiertage nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage in Berlin in der jeweils geltenden Fassung.

  5. Geschäftsstelle/Unterrichtsorte
    Die Schulleitung befindet sich in der Mühlenstr. 62, 4. OG. in 13187 Berlin Pankow
    Der Unterricht findet in der Hauptgeschäftsstelle, sowie anderen geeigneten Räumen statt.

  6. Unterrichtsaufnahme
    Anmeldungen können per Internet oder telefonisch vorgenommen werden. Ein Anspruch des Schülers auf Annahme seiner Anmeldung besteht nicht.
    Die Zuweisung wird durch die Schulleitung im Rahmen der pädagogischen und organisatorischen Gegebenheiten vorgenommen.
    Nebenabreden über Lehrkräfte sind nicht statthaft. Der Unterrichtsplatz ist grundsätzlich nicht übertragbar.

  7. Vertragsverhältnis
    Der Unterrichtsvertrag im Instrumental-, Vokalunterricht wird in der Regel auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen.
    Verträge über die Unterrichtsaufnahme bedürfen der Schriftform. Für den Eigenbetrieb Musikschule unterzeichnet der/die Eigenbetriebsleiter/in (Musikschulleiterin).

  8. Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt der Eingang bis 14 Tage vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde.
    Der Widerruf ist zu richten an: Minimusikschule Pankow, Mühlenstr. 62, 4. OG., 13187 Berlin 

  9. Probestunde
    In der kostenpflichtigen Probestunde wird ein Einblick in das Unterrichtsgeschehen gewährt und es werden Einzelheiten über den Verlauf des Unterrichtes geklärt

  10. Umfang der Unterrichtsleistungen
    Die musikalische Ausbildung wird kalenderjährlich in folgenden Stufen erteilt.
    1. Musikalische Elementarstufe Gruppen- oder Einzelunterricht in Kombination mit Musiktheorie am Instrument
    2. instrumentaler und vokaler Gruppen- oder Einzelunterricht für alle Altersklassen
    3. instrumentaler und vokaler Einzelunterricht mit erweitertem Stundenangebot (studienvorbereitende Ausbildung).                          4. Spezialisierte, individuelle Förderung von erfahrenen Musikern oder Sängern.                                                                                Die Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet.  Der Schüler bzw. sein gesetzlicher Vertreter erklären ihr Einverständnis dazu, dass Ton- und Bildaufnahmen in jedweder Form für Zwecke der Musikschule angefertigt und verwendet werden dürfen. Der Schüler überträgt alle etwaigen Urheber- und Leistungsschutzrechte an Ton- und Bildaufnahmen, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder Produktionen der Musikschule (z. B. CD-Produktionen oder Videoaufnahmen) auf die Musikschule.

  11. Regelmäßiges häusliches Üben des Schülers wird vorausgesetzt und ist maßgebend für den Unterrichtserfolg.
    Für die Beschaffung von Lehrmitteln (Instrumente, Noten, Notenständer) hat der Schüler eigenständig Sorge zu tragen.

  12. Teilnahmebestätigungen/Zertifikate/Zeugnisse
    Zum Ende eines jeden Schuljahres bzw. bei der Beendigung der Musikschulausbildung werden Schülern auf Wunsch die Teilnahme am Unterricht und der derzeitige Ausbildungsstand durch die Lehrkraft schriftlich bestätigt. 
    Teil- und Endabschlüsse können entsprechend den Vorgaben des Verbandes deutscher Musikschulen e. V. in Form eines Zeugnisses bescheinigt werden; dazu ist die Belegung der Ergänzungsfächer Musiktheorie und Gemeinschaftsmusizieren nachzuweisen.

  13. Entgelttarife/Zahlungsmodalitäten
    Die Inanspruchnahme von Leistungen der Musikschule ist entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung. 
    Alle Entgelte sind Jahresentgelte und berücksichtigen die unterrichtsfreie Zeit in den Ferien. Sie werden in der Regel in 12 gleichen Raten jeweils zum 1. des Monats fällig.
    Verändert sich während des Schuljahres die Teilnehmerzahl beim Paar-/Gruppenunterricht, so dass die Entgelthöhe berührt wird und kann die ursprüngliche Anzahl von Schülern nicht wieder hergestellt werden, so ist ab Beginn des nächsten Monats das Entgelt zu zahlen, das sich aus der tatsächlichen Zahl der Teilnehmer ergibt. Der Unterrichtsvertrag kann beiderseitig aufgelöst werden, wenn keine Einigung über die Fortsetzung des Unterrichtsverhältnisses erzielt werden kann.
    Die Entgeltpflicht eines Schülers wird während der Vertragszeit nicht dadurch berührt, dass dieser den Unterricht nicht oder verspätet antritt oder dass er dem Unterricht, aus welchen Gründen auch immer, fernbleibt.
    Alle Zahlungen erfolgen per Lastschrift auf das im Vertrag oder auf den Einzelkarten genannte Konto oder in bar.  Bei Zahlungsverzug werden ab Mahnstufe 2 Mahnkosten von zurzeit 8,00 € und Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz erhoben.
    Bei Zahlungsverzug und erfolgloser Mahnung wird der Entgeltanspruch gerichtlich durchgesetzt. Für alle Fristen gilt der Tag des Zahlungseingangs.
    Für die Dauer des Zahlungsverzugs wird der Schüler vom Unterricht ausgeschlossen. Nach dem erfolgten vollständigen Ausgleich der überfälligen Forderungen ist eine Wiederaufnahme des Unterrichtes möglich. Ein Anspruch auf Wiederaufnahme des Unterrichtes besteht nicht.

  14. Ausfallhonorar nach § 615 BGB                                                                                                                                                        Alle vereinbarten Unterrichtstermine sind Bestelltermine. Vereinbarte Termine werden konkret nur für den oder die betreffende(n) Schüler(in) freigehalten. Kurzfristig abgesagte Termine können in der Regel nicht neu vergeben werden. Daher sind verbindliche Terminvereinbarungen notwendig. Die Entgeltpflicht eines Schülers wird während der Vertragszeit nicht dadurch berührt, dass dieser den Unterricht nicht oder verspätet antritt oder dass er dem Unterricht, aus welchen Gründen auch immer, fernbleibt. Bei Buchung von einzelnen Terminen (3er-, 5er- oder 10er-Karten): Erfolgt eine Absage später als 24 Stunden vor Beginn eines Einzeltermins, gilt die Stunde als gegeben und ist voll zu honorieren.

  15. Erstattungen
    Ist der Lehrer (bei ganzjährigen Musikschulverträgen) verhindert den Unterricht zu geben und diesen binnen 6 Monaten nachzuholen, ist er verpflichtet das Entgelt für die ausgefallenen Stunden zu erstatten. Diese sind in der jeweiligen Entgeltordnung des Vertrags geregelt.

  16. Beendigung des Unterrichts- oder Kursvertrages
    Die Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt durch Kündigung. Die Kündigung durch den Schüler bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter oder durch die Musikschule bedarf der Schriftform. Es gilt stets eine Kündigungsfrist von  zwei Monaten zum 31. März oder zum  31. September, entscheidend ist der fristgerechte Eingang des Kündigungsschreibens in der Musikschule. 
    Eine zeitlich rückwirkende Kündigung ist ausgeschlossen.
    Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbesondere vor, wenn der Schüler in einen anderen Wohnort verzieht oder aus ärztlich attestierten Gründen nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen aus dem Unterricht nachzukommen.
    Wichtige Gründe liegen für die Musikschule insbesondere in einer unzureichenden Unterrichtsleistung, in  mehrmaligem unentschuldigtem Fehlen des Schülers oder in einem Entgeltverzug, der die gerichtliche Geltendmachung des Rückstandes nach sich zieht. In diesen Fällen kann der Schulleiter den Unterrichtsvertrag kündigen.

  17. Haftung
    Die Musikschule haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der Schüler. Beim Schulbesuch in der Musikschule handelt es sich um eine außerschulische Betätigung an einer Ergänzungsschule. Diese unterliegt nicht dem gesetzlichen Unfalldeckungsschutz. Für Personenschäden während des Unterrichtes, sowie auf dem Hin- und Rückweg zum Unterricht haftet die Musikschule nicht.
    Schüler haften für infolge ihres Verhaltens der Musikschule schuldhaft  zugefügte Schäden. 

  18. Hausordnung
    Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

  19. Datenschutz
    Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der Schüler werden unter den Voraussetzungen des Datenschutzgesetzes elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke der Musikschule gemäß den Regelungen des Datenschutzgesetzes. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht. Durch ihre Anmeldung erklären die Schüler bzw. ihr gesetzlicher Vertreter das Einverständnis zu dieser Verarbeitung ihrer persönlichen Daten.
    Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die erhobenen Daten unter den Voraussetzungen des § 20 Sächs. Datenschutzgesetz gelöscht.

  20. Gerichtsstand
    Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist Berlin.

 

Berlin, 01.01.2019

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